Zuständigkeitslabyrinth Arbeitsamt

Das hat doch System! Immerhin hab ich beim heutigen Telefonkontakt mit der Arbeitsamtsagentur mehrere mir nützliche Telefonnummern meiner persönlichen (?) Beraterinnen erfahren - wenn die sich nicht wieder ändern (so wie die Nummer, die ich bei der Antragsabgabe erhielt). Die benötigten Informationen bezüglich Förderung der baldigen Arbeitsaufnahme (Praktika heissen selbstredend »betriebliche Trainingsmassnahme«) blieben ebenso im Dunkeln als wenn ich Passanten auf der Strasse danach gefragt hätte. Zumal die jeweilige Zuständigkeit der Gesprächspartnerinnen (ausnahmslos Frauen) sich nur auf klitzekleinste Teilbereiche erstreckte begrenzte. Die eine wusste nix von Geldleistungen, die andere nichts von Fortbildungen usw.

Selbstredend kommt man über die äusserst informationsreiche Website der ARGHentur genauso weit. Die zwar schick gebastelte, jedoch noch informationsloser daherkommende Dortmunder ARGE-Website (arge-dortmund.de) bietet gar nur Links zu den jeweiligen Hauptseiten. Ist Deeplinking dort behördlich verboten? Von der agentureigenen (und im gleichen Undesign daherkommenden) alg2-Infoseite ganz zu schweigen.

Wär ja auch noch schöner, wenn die Agenturistas ihre eigenen Kunden loswerden würden wollen ... (hab ich das nicht schon mal irgendwo gesagt?)

Bisher gab es 1 Kommentar(e):

  1. Wenn du länger als drei Monate arbeitslos bist, haben die Agenturen überhaupt kein Interesse mehr, dich loszuwerden. Davor ist es so, daß die Agenturen dein AlG aus dem eigenen Budget zahlen müssen – da sehen die natürlich zu, dich (alle solche) egal wohin zu verschiffen. In der Zeit hast du allerdings noch Chancen, einen sog. “Bildungsgutschein” abzugreifen – besser eine halbwegs passende Fortbildung ergattern, als zur Förderung der baldigen Arbeitsaufnahme Deckchen bei der Caritas (o.ä.) zu häkeln. Jo, System hat das Ganze, und was für eins …

    sv | 26. Februar 2006, 05:52