Ein deutsches Urteil
Wenn ein 77jähriger Antifaschist aufgrund einer nicht ordnungsgemäss angemeldeten Zusammenkunft von fünf Personen zu 10 Tagessätzen a 15 EUR verurteilt wird, weil er eben das hätte machen müssen, er jedoch nur den Opfern der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 damit gedenken wollte, dies einem Richter aus formaljuristischen Gründen aber nicht in den Kram passt, er die Kranzniederlegung sogar »durchaus billigend« zu werten habe, dann ist das kein skandalöses Urteil sondern schlicht und ergreifend Deutschland.
Ach ja - das Ganze trug (und trägt - es wird Revision eingelegt!) sich in Bochum zu, dessen Rechtsprechung man schon einmal als Provinzposse bezeichnen konnte.
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