Papierspam

Werter Prickingshof zu Haltern, werte Post AG,
ich bin mir bewusst, dass Ihr nicht wissen könnt, dass ich dank anderweitiger Ernährungsweise aber auch nicht im geringsten zu Eurer Zielgruppe gehöre, die dem leiblichen Wohl per Verzehr von halben Meter langen Würstchen und ähnlichem Gedöns fröhnt.

Trotzdem hätte Eure übereifrige Verteilkraft sicherlich ein wenig in einschlägigen Rechtsbelehrungen blättern können bzw. eine solche Belehrung berufsbedingt erhalten können, die besagt, dass auch sog. »teiladressierte« Werbesendungen ('An die Bewohner des Hauses ...') in negativ bezeichnete Briefkästen nicht zwangsweise eingeworfen gehören.

Daher frage ich mich allen Ernstes - welches scheiss Wort von »Keine Werbung einwerfen!« wohl dieses Mal nicht verstanden wurde und dafür herhalten muss, dass auch dieses Mal ein vergrätzter Kunde mit überflüssigem Altpapier belästigt wird.

Sollte Ihnen, werter Prickingshof, werte Post AG, eine Antwort dazu einfallen, wäre ich erfreut, davon in Kenntnis gesetzt zu werden.
Nicht den geringsten Dank.

Bisher gab es 2 Kommentar(e):

  1. Die Lösung des Rätsels heißt:
    strukturell ausgeprägter partieller Analphabetismus

    Hexe | 3. Mai 2006, 19:47

  2. Aus eigener Erfahrung schätze ich, dass das mal wieder so eine nette Einladung war.
    Und ist das Werbung? – Nö.
    Ist doch ne Einladung! Alles anscheinend mal wieder reine Definitionssache.

    Hilfspirat | 4. Mai 2006, 13:24